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Die vollständige Therapie besteht in der Regel aus 60 Behandlungen.
Nach 20 Behandlungen
wird Ihr Arzt die Therapie-Ergebnisse
und das weitere Vorgehen mit Ihnen
ausführlich besprechen.
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Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die Behandlung richtet sich in der Regel an Selbstzahler. Es besteht eine große Bereitschaft zur eigenen Kostenübernahme einer solchen wirksamen Behandlung. Für diese gilt: Nur die Gesundheit zählt.
Die Behandlung dauert einschließlich der Vor- und Nachbereitung ungefähr 30 Minuten. Die Behandlungskosten liegen bei 50,- Euro pro Behandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), damit besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung von privaten Krankenkassen und der Beihilfe.
Gesetzliche Krankenkassen haben die Möglichkeit der Kostenübernahme. Diese muss aber regelmäßig vor der Behandlung als Einzelfallentscheidung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.